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Der Gesamtvorstand besteht aus
dem geschäftsführenden Vorstand
den gewählten stellv. Geschäftsführer und Kassierer
den gemäß § 27 Abs. 1 gewählten Vorsitzenden der der Fachgruppe angeschlossenen Ortsfachgruppen. Besteht der Vorstand der Ortsfachgruppe aus mehr als einer Person, ist Stellvertretung möglich.
einem/einer Vertreter(in) der Versorgungs- bzw. Rentenempfänger/innen und deren Hinterbliebenen
bis zu vier Beisitzern/Beisitzerinnen