Der Gesamtvorstand besteht aus

  • dem geschäftsführenden Vorstand

  • den gewählten stellv. Geschäftsführer und Kassierer

  • den gemäß § 27 Abs. 1 gewählten Vorsitzenden der der Fachgruppe angeschlossenen Ortsfachgruppen. Besteht der Vorstand der Ortsfachgruppe aus mehr als einer Person, ist Stellvertretung möglich.

  • einem/einer Vertreter(in) der Versorgungs- bzw. Rentenempfänger/innen und deren Hinterbliebenen

  • bis zu vier Beisitzern/Beisitzerinnen

 

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