04.07.2025 / komba gewerkschaft nrw

Wichtige Änderung im Landesbeamtengesetz – Beförderung nach der Probezeit möglich!

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Personal- und Betriebsräte-Info 5/2025

Bislang galt eine Beförderungssperre von einem Jahr nach Beendigung der Probezeit. Der Landtag hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes – Laufbahnrecht eine positive Entwicklung bewirkt. Das Gesetz ist mittlerweile in Kraft getreten. In Rahmen dieses Gesetzes ist das Beförderungssperrjahr nach der Probezeit gelockert worden.

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Mark Koehler · koehler@komba.de · 0221 – 912 852 0 · komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

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Fachgruppe Straßenbau
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