Wichtige Änderung im Landesbeamtengesetz – Beförderung nach der Probezeit möglich!
Personal- und Betriebsräte-Info 5/2025
Bislang galt eine Beförderungssperre von einem Jahr nach Beendigung der Probezeit. Der Landtag hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes – Laufbahnrecht eine positive Entwicklung bewirkt. Das Gesetz ist mittlerweile in Kraft getreten. In Rahmen dieses Gesetzes ist das Beförderungssperrjahr nach der Probezeit gelockert worden.
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6. April 2025 - "Tarifabschluss öffentlicher Dienst Bund und Kommunen" (Quelle: komba.de)
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17. März 2025 - "Geyer: „So viel Verweigerung war nie“ - Einkommensrunde für Beschäftigte von Bund und Kommunen" (Quelle: komba.de)
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24. Januar 2025 - "Ein Tarifabschluss wird erarbeitet – der fällt nicht vom Himmel!" (Quelle: komba.de)
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