10.01.2025 / komba gewerkschaft nrw

Kommission Schwerbehindertenrecht – Info 01/2025

© Nile / pixabay.com
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Präventionsverfahren für Schwerbehinderte auch innerhalb der Probezeit

Zugunsten Beschäftigter mit einer Behinderung hat der EuGH bereits am 10.02.2022 entschieden, dass eine fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf dem bisherigen Arbeitsplatz den Anspruch ergibt, auf einer anderen geeigneten Stelle beschäftigt zu werden, soweit Arbeitgebende dadurch nicht unverhältnismäßig belastet sind. Dies gelte auch dann, wenn sich Beschäftigte noch innerhalb der Probezeit befinden.

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Mail: info(at)komba-strassenbau.de

 

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Telefon: 0271 337 22 79 
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