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Landesregierung legt Gesetzentwurf zum 2. Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW (KHGG NRW) vor
Am 27. August 2014 fand im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages NRW die Anhörung zum Gesetzentwurf zum 2. Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW der Landesregierung (Drucksache 16/5412) statt. Durch die Novellierung sollen im Wesentlichen die in dem Evaluationsbericht zum KHGG NRW vom 6. Dezember 2012 (LT-Vorlage 16/472) festgestellten Unsicherheiten und Regelungslücken beseitigt werden.
Im Kern verfolgt die Novellierung folgende Ziele:
- Patientenorientierung
- Transparenz
- Bedarfsdeckende stationäre Versorgung der Bevölkerung
- Wirtschaftlichkeit
So ist mit der Einführung des KHGG NRW im Jahre 2007 das Ziel verfolgt worden, das damalige Krankenhausgesetz NRW (KHG NRW) abzulösen, indem der Handlungsspielraum der Krankenhäuser in NRW erweitert und bürokratische Hindernisse abgeschafft werden sollten. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird das ursprüngliche Ziel jedoch ins Gegenteil verkehrt, indem die bereits damals zur Entbürokratisierung geschaffenen Regelungen nunmehr wieder mehr Bürokratie vorsehen.
Die komba gewerkschaft nrw, vertreten durch den Landesvorsitzenden, Ulrich Silberbach, hat eine Stellungnahme hierzu im Landtag NRW eingereicht. Die Stellungnahme bezweckt unter anderem das Ziel, den Gesetzgeber aufzufordern, die Entbürokratisierung in Angriff zu nehmen statt noch mehr kleinteilige bürokratische Hürden einzuführen und darüber hinaus die Unterfinanzierung der nordrheinwestfälischen Krankenhäuser anzupacken. Insbesondere ist es dringend erforderlich, dem eigentlichen Problem, nämlich der zum Dauerzustand gewordenen Investitionsunterfinanzierung der Krankenhäuser in NRW entgegenzuwirken. Der Gesetzentwurf klammert dieses Problem jedoch aus und weist darauf hin, dass keine neuen unmittelbaren Kosten entstünden. Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass keinerlei Absicht besteht, das Kernproblem der Krankenhäuser in Angriff zu nehmen.
Der Fachbereich Gesundheit NRW kritisiert ebenfalls die Novellierung in der vorgelegten Form und betont, dass eine gute medizinische Versorgung der Bevölkerung nur dann gelingen kann, wenn die Unterfinanzierung der Krankenhäuser beseitigt wird. Denn ohne die notwendigen Investitionsmaßnahmen wird weiterhin am Personal gespart. Dies kann den Beschäftigten jedoch nicht mehr zugemutet werden.
Köln, 22.10.2014
V.i.S.d.P.: Anna Wilmsen, Tarifreferentin der komba gewerkschaft nrw, Norbertstr. 3, 50670 Köln
FB Gesundheits-Info zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW (KHGG NRW) als pdf-Dokument zum Downloaden
Stellungnahme der komba gewerkschaft nrw zum 2. Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen als pdf-Dokument zum Downloaden
Geschäftsführer: Andreas Bouten
Fachgruppe Straßenbau
komba gewerkschaft
Am Forsthaus 10
47533 Kleve
Telefon: 0152 / 09001450
Mail: info(at)komba-strassenbau.de
Ansprechpartnerin der Jugend:
Jana Wohl
Telefon: 0271 337 22 79
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