26.02.2025 / komba gewerkschaft nrw

Die Gefährdungsbeurteilung

© Peggy Marco / pixabay.com
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Die Überwachung des Gesundheitsschutzes in der Dienststelle und im Betrieb ist eine der Kernaufgaben der personal- und betriebsrechtlichen Interessenvertretung. Entscheidendes Instrument, um Gefahren für die physische und psychische Gesundheit ausfindig zu machen, ist die sogenannte Gefährdungsbeurteilung (GBU). Wie die GBU rechtlich zu bewerten ist und was sie in der Praxis bringt, zeigt die komba gewerkschaft nrw im folgenden Beitrag.

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Telefon: 0271 337 22 79 
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