02.07.2025 / komba gewerkschaft nrw

Versucht das Land, seine Beamt*innen durch schwierige Anträge um die amtsangemessene Alimentation zu bringen?

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Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen-Info 6/2025

Im November 2024 trat in Nordrhein-Westfalen eine Besoldungsanpassung in Kraft, die ein fiktives Partnereinkommen einführt. Dabei wird bei verheirateten Beamt*innen pauschal ein weiteres Einkommen in Höhe der Minijobgrenze unterstellt – unabhängig von der tatsächlichen Lebenssituation. Diese Neuregelung weicht von der bisherigen verfassungsgerichtlichen Grundlage zur Alimentation ab. Alleinverdienende können zwar einen Antrag bei vermuteter Unteralimentation stellen, doch das Verfahren ist äußerst komplex. Die bereits im Gesetzgebungsverfahren geäußerte scharfe Kritik von DBB NRW und komba gewerkschaft nrw bestätigt sich zunehmend: Dieses Gesetz wirkt wie eine schlechte Besoldungsreform und schlägt auf das gesamte Besoldungsgefüge durch.

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Mark Koehler · koehler@komba.de · 0221 – 912 852 21 · komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

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