30.10.2024 / komba gewerkschaft nrw

Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen – Info 10/2024

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Geltendmachung Inflationsausgleichsprämie von Beamt*innen in Elternzeit

Zuletzt in unserer Mitglieder-Info 5/2024 berichtete die komba gewerkschaft nrw über die Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen vom 16. April 2024, das feststellte, dass auch in der Eltern(teil)zeit Ansprüche auf die volle Inflationsausgleichszahlung aus dem Tarifvertrag zum Inflationsausgleich im Bereich TVöD/TV-L bestehen. Das Urteil wurde im Berufungsverfahren vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 14 SLa 303/24) aufgehoben und die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Mehr Infos zu unserem Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen – Info 10/2024 "Geltendmachung Inflationsausgleichsprämie von Beamt*innen in Elternzeit" sind im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw zu finden:

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Manuela Winkler-Odenthal – winkler-odenthal@komba.de · 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

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Geschäftsführer: Michael Quente
Fachgruppe Straßenbau
komba gewerkschaft
Hörsterplatz 2a
48147 Münster
Telefon: 0162 / 2398386
Mail: info(at)komba-strassenbau.de

 

Ansprechpartner der Jugend:
Maike Kohl
Telefon: 02151 819-387
Mail: jugend(at)komba-strassenbau.de

 

Seniorenbeauftragter: Johannes Krips
Mail: senioren(at)komba-strassenbau.de

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