Mitglieder-Info Oktober 2016
+ Auf dem Weg zur Bundesinfrastrukturgesellschaft für Verkehr + TVÖD – Entgeltordnung unterschriftsreif + Ausblick Tarifrunde 2017 für den TV-L
Auf dem Weg zur Bundesinfrastrukturgesellschaft für Verkehr
Liebe Straßen.NRW - kombanerinnen und kombaner!
Sie haben es tatsächlich getan!
In der Nacht vom 13. auf den 14. Oktober 2016 haben sich die Ministerpräsidenten/-innen der Länder - trotz einer 16:0 Ablehnung aller Landesverkehrsminister sowie entsprechender diverser Landtagsbeschlüsse - von der heutigen Auftragsverwaltung der Bundesländer für Planung, Bau, Betrieb und Verwaltung der Bundesfernstraßen (in erster Linie der Autobahnen) verabschiedet.
kombanerinnen und kombaner aus allen Teilen von Straßen.NRW haben sich im Rahmen ihrer jährlichen Arbeitstagung in Legden getroffen, um gemeinsam mit dem Landesvorsitzenden der komba gewerkschaft nrw – Andreas Hemsing - über die Auswirkungen dieser einschneidenden Beschlüsse zu beraten und die weiteren Aktivitäten auf Landes- und Bundesebene abzustimmen.
Auch die neue Entgeltordnung zum TVÖD (Kommunen), die anstehende Tarifrunde 2017 zum TV-L sowie die Dienstrechtsmodernisierung in NRW standen auf der Agenda.
Karl-Heinz Leverkus (stell-vertretender Vorsitzender der Bundestarifkommission des dbb) gab den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen umfassenden Einblick zu den wichtigsten Neuerungen und Auswirkungen der Entgeltordnung zum TVÖD.
Dazu später mehr in dieser Ausgabe.
Zurück zum Thema „Ende der Länderauftragsverwaltung für Bundesaustobahnen“:
Nun tritt also das ein, wovor wir bereits im Juni 2015 (s. aktuelles Positionspapier) gewarnt haben:
Bund und Länder spannen einen erneuten Rettungsschirm für Banken und Versicherungen, um die Schuldenbremse umgehen und teure Renditemöglichkeiten für private Finanzinvestoren schaffen zu können. Die jahrzehntelang gelobte Auftragsverwaltung der Länder für Planung, Bau, Betrieb und Verwaltung der Bundesfernstraßen ist scheinbar nicht mehr zeitgemäß.
Die Länder arbeiten völlig unterschiedlich und teilweise inneffektiv, verfolgten ihre eigenen Interessen und der Eigentümer – der Bund – könne seinen gestarteten Investitionshochlauf mit solch unterschiedlichen Strukturen und Interessen nicht erfolgreich umsetzen. So die Meinungslage in Berlin. Es bedarf also einer direkten Steuerung durch den Bund und das gehe nur, wenn der Bund auch direkten Zugriff und Steuerungsmöglichkeiten insbesondere im Bereich der Bundesautobahnverwaltung habe.
Dass der Bund den Aufwand der Straßenbauverwaltungen in den Ländern seit Jahren unterfinanziert und die eh schon klammen Länderhaushalte hier finanzielle Unterstützung leisten müssen (was wiederum seit Jahren zu Personaleinsparungen in allen Straßenbauverwaltungen geführt hat), das wird beharrlich ausgeblendet. Dass ein stetiges „Auspressen“ des Personalkörpers irgendwann zu Qualitätsengpässen führen wird, war allen Beteiligten hinreichend bekannt. Die demographische Entwicklung, steigende Krankenquoten sowie der dramatisch zunehmende Fachkräftemangel beschleunigen diese Entwicklung.
Die Beschäftigten in den Straßenbauverwaltungen der Länder unterliegen seit Jahrzenten einem ständigen Veränderungsdruck. Die ständigen Organisationsveränderungen erschweren mehr und mehr die Sicherstellung einer effektiven und effizienten Aufgabenerledigung. Dennoch haben sich die Beschäftigten den Veränderungen stets konstruktiv und engagiert gestellt.
Nun droht also die wohl größte Organisationsreform der Bundesfernstraßenverwaltung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Was nur als kleine Randnotiz in der Vereinbarung zum Länderfinanzausgleich vom 14. Oktober 2016 erscheint, dürfte zu einer erheblichen Veränderung der föderalen Strukturen in Deutschland führen. Und wieder einmal trifft es die Beschäftigten in den Straßenbauverwaltungen der Länder.
Die Bundesländer haben sich der heutigen Möglichkeiten beraubt, ihre länderspezifischen, regionalen und kommunalen Belange in die bundesweite Infrastrukturentwicklung einbringen zu können.
Der Bund schafft eine zentral gesteuerte Mammutbehörde, die privatrechtlich in Form einer GmbH oder aber als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) organisiert werden soll und damit Kredite aufnehmen kann. Kredite, die der Bund ab 2020 wg. der Schuldenbremse eben nicht mehr aufnehmen darf. Die Bundesinfrastrukturgesellschaft für Verkehr aber eben schon und man kann schon heute vermuten, dass die Gesellschaft in naher Zukunft nicht nur die Autobahnprojekte steuert und finanziert, sondern analog der österreichischen ASFINAG auch die LKW- und PKW-Maut (sofern letztere denn kommt) vereinnahmt und verwaltet.
Banken und Versicherungen wittern also in der aktuellen Nullzins-Phase attraktive Anlagemöglichkeiten in Infrastrukturprojekte, da eine Haftung des Bundes für die Bundesinfrastrukturgesellschaft ja gezielt ausgeschlossen werden soll (was übrigens verfassungsrechtlich nicht möglich ist) und damit den Versicherungen und Banken entsprechende Risikoaufschläge (Renditen) ermöglicht.
Damit sind teuren ÖPP-Modellen Tor und Tür geöffnet. Der Bund bestimmt dann ja schließlich allein über die Finanzierungsform. Damit sind u. a. die Arbeitsplätze im Betriebsdienst massiv gefährdet.
Ein Kernelement des erfolgreichen föderalen Systems in der Bundesrepublik Deutschland, die Bereitstellung einer öffentlichen Infrastruktur im Rahmen der Daseinsvorsorge, würde massiv zugunsten finanzwirtschaftlicher Interessen in Frage gestellt.
Die Zeche zahlen am Ende die Steuerzahler und die Beschäftigten in den Straßenbauverwaltungen müssen dafür den Rücken hinhalten!
Angesichts der maroden Infrastruktur und der enormen Investitionsmittel, die in den kommenden Jahren in die Infrastruktur investiert werden müssen, brauchen die Kolleginnen und Kollegen in den Straßenbauverwaltungen der Länder gesicherte Perspektiven.
Die komba gewerkschaft setzt sich gemeinsam mit dem dbb auf Bundes- und Landesebene für die Besitzstandswahrung und Sicherung der Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse der Beamten/-innen und Tarifbeschäftigten ein. Dazu haben bereits erste Gespräche mit hochrangigen Politikerinnen und Politikern und weiteren Verbänden stattgefunden.
Wir bleiben am Ball!
TVÖD – Entgeltordnung unterschriftsreif
Im kommenden November soll die Entgeltordnung zum TVÖD (VKA) von den Tarifvertragsparteien unterzeichnet und ab dem 01.01.2017 in Kraft gesetzt werden. Sie löst die bisherige Vergütungsordnung des BAT ab.
Für einige TVÖD-Beschäftigte im Landesbetrieb wird es hier zu Verbesserungen kommen. Manches geschieht automatisch durch die Personalabteilung und manches wird nur auf Antrag der Beschäftigten umgesetzt werden können. Und genau hier wird es wichtig sein, sich rechtlich beraten zu lassen, denn viele Höhergruppierungsfragen müssen ganz individuell geprüft werden.
Gut, wer da Mitglied in der komba gewerkschaft ist. Denn dort erhalten Mitglieder eine persönliche und kostenfreie Rechtsberatung durch Profis, die sich im Tarifrecht auskennen.
Es wird in den kommenden Wochen grundsätzliche Informationen zur neuen Entgeltordnung geben. Aber da der Teufel wie immer im Detail steckt, können und dürfen selbst örtliche Personalräte keine verbindliche Rechtsberatung abgeben.
Wir werden weiter berichten.
Ausblick Tarifrunde 2017 für den TV-L
Im Frühjahr 2017 ist es wieder soweit: Die Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde im Bereich des TV-L starten. Im Dezember 2016 werden die Forderungen der dbb tarifunion festgelegt.
Einkommensverbesserungen werden nur zu erreichen sein, wenn sich die Beschäftigten zeigen. Ohne Druck werden sich die Arbeitgeber nicht bewegen. Und Druck geht nur über Masse! Das gilt übrigens auch für die Beamtinnen und Beamten, denn die Besoldungsentwicklung hängt vom TV-L-Abschluss ab. Daher sollte schon jetzt jede/r Beamte/-in ein Interesse daran haben, sich solidarisch zu erklären und ein wenig Freizeit zu opfern.
Nur gemeinsam sind wir stark!
Wir bleiben dran!
Eure komba Fachgruppe
im Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
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